Patronat für ETH Räumlichkeiten

Dritten/Externen kann für die Verwendung von ETH-Räumlichkeiten ein Patronat erteilt werden.
Mit einem Patronat müssen keine zusätzlichen Gebühren entrichtet werden, die für Dritte/Externe gelten.

Durch die Vergabe eines Patronats übernimmt der VSETH eine gewisse inhaltliche und organisatorische Verantwortung für die angesprochene Veranstaltung.
Insbesondere soll die Veranstaltung1:

  • inhaltlich sowie reputationsmässig zur ETH passen
  • einen direkten oder indirekten Nutzen für die ETH aufweisen
  • durch eine studentische Organisation2 organisiert werden
  • nicht kommerziell sein
  • das Raumbenützungsreglements einhalten

Fülle das Patronatsformular aus und sende es an patronate@vseth.ethz.ch (für Sitzungszimmer mindestens 3 Wochen vorher, für Hörsäle mindestens 4 Wochen vorher).
Der VSETH überprüft das Patronat, und leitet es an die zuständigen ETH Stellen weiter (mit den Organisatoren im CC).

Studentenverbindungen beantragen ein Patronat direkt bei der Abteilung Services.
Keine Patronate werden für parteipolitische geprägte Veranstaltungen vergeben (z.B. freie Rede eines Politkers) und Werbeanlässe von Firmen (z.B. Vorstellung Firma & Karrieremöglichkeiten).
Patronate für religiös geprägte Veranstaltungen sind nur möglich, wenn ein offener Diskurs ermöglicht wird, mehrere Ansichten präsentiert werden und keine davon bevorzugt behandelt wird.

Öffentlichkeitswirksame Räumlichkeiten sind Audimax HG (HG F 30), Semper Aula (HG G 60), Polyterasse, Piazze Hönggerberg (Joseph-von-Deschwanden-Platz und Stefano-Franscini-Platz).
Besondere Inhalte werden auf Einzelfallbasis nach Ermessen des VSETH und der Abteilung Services identifiziert (z.B. sicherheitsrelevante Aktivitäten oder kritische Themen).

Es gilt, was im Patronate-Leitfaden steht.


1 Siehe Patronat Infoblatt unter https://ethz.ch/services/de/service/events/bewilligungen.html.
2 Gemäss VSETH Statuten sind dies juristische Personen, die selbständig Dienstleistungen für die Studierenden an der ETH Zürich erbringen.