Verein gründen

Es gilt, was im schweizerischen Zivilgesetzbuch (insbesondere ab Artikel 60) dazu steht. Dieses findest du hier: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a60

Für die Gründung braucht es mindestens zwei (juristische oder natürliche) Personen, welche zusammen an einer Gründungsversammlung die Statuten genehmigen und den Vorstand wählen. In den Statuten muss mindestens der Zweck, die Mittel und die Organisation (Vereinsversammlung als oberstes Organ & einen Vorstand) des Vereins festgehalten werden.