Bei Änderungen der Vorstände jeweils an ia@vseth.ethz.ch die aktualisierte Mitgliederliste senden.

Kommissionsmitglied kann werden, wer in Zürich oder an der EPFL studiert und Mitglied des VSETH oder einer äquivalenten Organisation (wie VSUZH oder AGEPoly) ist.
Insbesondere sind also zugelassen:

Des Weiteren sind Alumnis grundsätzlich zugelassen (also diejenigen, die einen Abschluss wie Bachelor oder Master in Zürich oder an der EPFL absolviert haben).
Diese müssen aber jedes Jahr vom VSETH Vorstand im Sommer einzeln bestätigt werden (diesbezüglich wird von ia@vseth.ethz.ch eine E-Mail versandt).

Die Kommissionen bestimmen jeweils selber, wen sie als Mitglied oder Vorstand aufnehmen wollen.
Genaueres ist im Kommissionsreglement festgelegt.

Der Präsident und der Vizepräsident der Kommission werden vom VSETH Vorstand gewählt, wobei die Amtszeit ein Jahr beträgt.
Wende euch für Neuwahlen an ia@vseth.ethz.ch.